Wie Oberbürgermeister Tobias Kascha (SPD) die Lebenswirklichkeit der Bürger ausblendet – die große Entlarvung Teil I – Corona

Corona-Pandemie Gefährdung der öffentlichen Gesundheit Infektionsschutz Oberbürgermeister Tobias Kascha SPD

Am 25. Januar war es wieder einmal soweit. Die „Harzer Volkstimme“ veröffentlichte auf Seite 13 der Printausgabe ein Interview mit dem Wernigeröder Oberbürgermeister Tobias Kascha (SPD). Deutlich wird, dass unser Oberbürgermeister offenbar in einer Realität lebt, welche die Verantwortung der SPD und damit auch seine eigene Verantwortung an der Lebenswirklichkeit der Bürger, komplett ausblendet, Zitat:

„Bauernproteste, gestiegene Mehrwertsteuer in der Gastronomie, allgemeine Unzufriedenheit: Deutschland erlebt gerade bewegte Zeiten – und Wernigerode auch. Wie schätzen Sie das ein?

Tobias Kascha: Genau so. Erst war Corona, dann die Energiekrise, dann der Krieg – seitdem herrscht eine latente Unzufriedenheit. Und ich habe das Gefühl, dass einfach keine Ruhe einkehrt. Diese Stimmung schaukelt sich schnell hoch – wie man bei der Eintragung des Vizekanzlers Robert Habeck in das Goldene Buch gesehen hat oder bei der Demonstration zur Windenergie.“ Zitat Ende (Quelle: Harzer Volksstimme vom 25.01.2024, Seite 13)

Wir werden also in einer Reihe von tatsachenbasierten Beiträgen zu Corona, Energiekrise, Krieg, Robert Habeck@goldenes Buch und Winderenergie, die Hypothese untermauern, dass nicht nur der Wernigeröder Oberbürgermeister Kascha, sondern auch die übergroße Mehrzahl der Wernigeröder Stadträte von SPD, CDU, Linken, Grünen usw., Stadt und Bürger in naher Zukunft ruinieren werden, wenn nicht sofort die Notbremse gezogen wird, und Vernunft einkehrt. Ob mit den Vorgenannten jemals Vernunft einkehren kann, möge der Bürger selbst entscheiden und gut überlegen, wem er bei zukünftigen Wahlen seine Stimme gibt.

Das Interview war online und in der Printausgabe ursprünglich mit „Kopf nicht in den Sand stecken“ überschrieben, was ein „weiter so“ einschließlich der Aufforderung des Oberbürgermeisters an seine Bürger impliziert, bei der Zerstörung der eigenen Lebensgrundlagen zuzuschauen, oder ggf. sogar dabei mitzuwirken.

Tobias Kascha war während der Corona-Pandemie als Amts- und Büroleiter des vormaligen Oberbürgermeisters Gaffert (parteilos, 2008 ebenfalls als Kandidat der SPD ins Rathaus eingezogen) im Rathaus unserer Stadt beschäftigt. Kascha hatte dort Personalverantwortung für 100 Mitarbeiter, war also an exponierter Stelle bereits vor seiner Wahl zum Oberbürgermeister, bei der Durchsetzung der staatlichen Corona-Maßnahmen engagiert.

Beginnen wir nun mit der Entlarvung:

Zuerst war also Corona – einfach so. Und danach schufen Gott oder seine Stellvertreter auf Erden, die sog. Impfstoffe, Schnelltests und Staubschutzmasken? Oder war das alles schon vorher da, und „Corona“ kam erst danach, um die Bürger auszuplündern und Kasse zu machen?

Die Beweisvermutungen aus dem Video bilden eine brauchbare Arbeitsgrundlage, müssen aber anhand behördlicher Dokumente, Gerichtsentscheidungen etc.pp., auf eine sachliche Grundlage gestellt werden.

Schützen sie sich und andere! So tönte es während der Corona-Pandemie auch aus dem Wernigeröder Rathaus. Wie man andere mit einem Impfstoff schützen kann, der zu keiner Zeit in der Lage war, eine Übertragung des Corona-Virus auf eben diese Anderen zu verhindern, weil er garnicht dafür entwickelt worden war, wissen wir nicht. Joachim Kuhs, Mitglied der AfD-Fraktion im Europäischen Parlament, hatte zusammen mit Kollegen bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) nachgefragt. Kurz zusammengefasst erklärt die EMA mit Schreiben vom 14. Oktober 2023:

  1. dass die „Corona-Impfstoffe“ nicht mit dem Ziel der Infektionsbekämpfung und schon gar nicht mit dem Ziel der Vorbeugung oder Reduzierung von Infektionen mit dem Krankheitserreger SARS-CoV-2 zugelassen wurden.
  2. dass die „Corona-Impfstoffe auch nie dazu gedacht waren, Infektionen mit dem Krankheitserreger SARS-CoV-2 zu verhindern und zwar schon deswegen nicht, weil der EMA dazu überhaupt keine Daten vorlagen.
  3. dass eine wiederholte Exposition gegenüber SARS-CoV- 2 das Infektionsrisiko erhöht und zwar auch bei geimpften Personen.

Nachzulesen hier:

Dass niemand weiß, wie der „Impfstoff“ funktioniert und der Staat erstmal alle Bürger damit spritzen will, um dann zu gucken was passiert, hatte man den Bürgern immerhin bereits am 20.11.2020 in aller Offenheit via ZDF mitteilen lassen:

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Nochmal der Hinweis: Die Notfallzulassung wurde nicht mit dem Ziel erteilt, die Übertragung des als potentiell tödlich eingestuften Krankheitserregers SARS-CoV-2 zu verhindern. Siehe EMA-Auskunft oben. Unterstellt man, dass eine absichtliche Weiterverbreitung des Corona-Virus durch die Impfung erfolgt wäre, so müsste ein solches Verhalten als Straftat nach § 74 Abs. 1 IfSG verfolgt werden, was in einem Land wie Deutschland, allerdings durch eine Weisung aus der Behörden- und Ministerialhierarchie unterbunden werden könnte.

Selbst der Leiter des RKI’s, der Tierarzt Prof. Wieler, verhöhnte die Bürger in aller Offenheit vor Beginn der „Impfkampagne“, indem er am 15.10.2020 beim Sender phoenix verlauten ließ, Zitat:

„Also wir gehen alle davon aus, dass im nächsten Jahr Impfstoffe zugelassen werden. Wir wissen nicht genau wie die wirken, wie gut die wirken, was die bewirken. Aber ich bin sehr optimistisch, dass es Impfstoffe gibt. Ja.“ Zitat Ende. Anzusehen hier:

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Die notzugelassenen sogenannten Impfstoffe, welche man in Deutschland Millionen Menschen verabreicht hatte, „um zu gucken was dann passiert“, wurde über’s Wochenende (sic) entwickelt. Am Freitag, 10.01.2020, wurde das Genom von SARS-CoV-2 entschlüsselt und ins Netz gestellt, am kommenden Montag, 13.01.2020, war der „Impfstoff designt“. Das glauben Sie nicht? Nachzulesen im „Impfbuch für Alle“ herausgegeben vom Robert-Koch-Institut und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, dort auf Seite 9.

Zusammenfassend: Der Corona-„Impfstoff“ wurde über’s Wochenende „designt“. Die Behörden wussten nicht, „wie er funktioniert“, er war nie dazu gedacht, die Übertragung des Corona-Virus zu verhindern, wurde trotzdem in Deutschland Millionen Menschen verarbreicht, „um zu gucken was danach passiert“. Als Belohnung für die Teilnahme an diesem gemeingefährlichen Experiment, gab es in Wernigerode kostenlose Fahrten mit dem Riesenrad und Bratwürste.

Einen weiteren Eckpfeiler bei der Ausplünderung der Bürger und der Verbreitung des als potentiell tödlich eingestuften Krankheitserregers SARS-CoV-2, bildet der Einsatz von Antigen-Schnelltests. Selbst der „Expertenrat der Bundesregierung zur COVID-19-Pandemie“, hatte im Beisein des Gesundheitsministers Prof. Lauterbach und des bekannten Prof. Drosten festgestellt, Zitat:

„Hinzu komme, dass der Antigen-Schnelltest die ersten 3 Tage falsch negativ ist, und das Virus dadurch weitergetragen werde“ Zitat Ende (Protokoll der 27. Sitzung des Expertenrates, nachzulesen hier)

Diese banale Erkennnis war den sachsen-anhaltinischen Behörden indes bereits im Frühjahr 2021 bekannt, weil sich die Tatsache der Ungeeignetheit zur Eindämmung des Corona-Virus bei asymptomatisch Infizierten, bereits aus den Gebrauchsanweisungen der Schnelltests ergab. In Schulen, Behörden und Testzentren wurden diese Schnelltests aber fast ausschließlich bei symptomlosen und damit gesunden Personen eingesetzt. Auch dem Landkreis Harz war dies frühzeitig aktenkundig bekannt, darüber hinaus der Schulleitung zumindest einer Wernigeröder Schule. Das Blog Sciencefiles berichtete darüber, hier nachzulesen.

Die Bürger in Sachsen-Anhalt scheinen allerdings kein Recht auf Schnelltests gehabt zu haben, die in der Lage gewesen wären, das Corona-Virus verlässlich zu erkennen und Übertragungen damit zu verhindern, denn Zitat:

„Dem Kläger stand auch ein Anspruch auf die Zurverfügungstellung von SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests, die im Sinne des § 7 IfSG geeignet waren, akute Infektionen mit dem Krankheitserreger SARS-CoV-2 bei dem gesunden oder asymptomatischen Kläger mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachweisen zu können, nicht zur Seite.“ Zitat Ende (Urteil VG Magdeburg „Im Namen des Volkes“, vom 17.05.2022, Az.: 7 A 150/21 MD)

Unter diesen Voraussetzungen könnte man sich fragen, ob überhaupt beabsichtigt war, SARS-CoV-2 an der Ausbreitung zu hindern.

Es wird aber noch schlechter, halten Sie sich fest. Sie haben nämlich in Sachsen-Anhalt auch kein Recht darauf, dass Behörden – z.B. das Wernigeröder Rathaus – im Interesse Ihres Rechts auf Leben und zum Schutz Ihrer Gesundheit – Art. 2 Abs. 2 GG -, Gebrauchsanweisungen von Medizinprodukten lesen und beachten müssen. Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt dazu, Zitat:

Soweit der Antragsteller unter Hinweis auf sein Interesse/Recht auf Leben und Gesundheit – körperliche Unversehrtheit – geltend macht, er fordere nur den Einsatz/die Verwendung von Tests, die lt. der Verbraucherinformation geeignet seien, bei asymptomatischen (Test)Personen den SARS-CoV-2 Virus nachzuweisen, verkennt er, dass ihm dieser Anspruch – wie oben unter Ziffer 2. bereits ausgeführt – mit Blick auf § 28b Abs. 3 Satz 1 IfSG nicht zusteht, weil die von der Antragsgegnerin verwendeten Testkits eine Zulassung gemäß § 11 Abs. 1 MPG haben. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung der Antragsgegnerin, die Gebrauchsanweisungen der Schnelltests zu lesen und die dort gezeigten Grenzen des Tests zu berücksichtigen, ergibt sich aus dem Gesetz gerade nicht,..“ Zitat Ende (Beschluss des 4. Senats des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalts vom 22. September 2021, Az.: 4 M 190/21)

Merken Sie sich das gut für die nächste Pandemie.

Es ging und geht also mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht um Ihre Gesundheit oder darum, einen als gefährlich erkannten Krankheitserreger einzudämmen. Es geht mit hoher Wahrscheinlichkeit darum, auf Ihrem Rücken und dem Rücken ihrer Kinder Geschäfte zu machen. Wer sich schonmal einlesen will, der kann hier beim Maskenskandal am Uniklinikum Magdeburg in das Thema einsteigen. Vielleicht erraten Sie es ja selbst, von wem das Ministerium für „Soziales und Gesundheit“, die für den beabsichtigten Zweck ungeeigneten Schnelltests für Millionen von Euro gekauft hat. Sie können als Bürger dort nach dem Informationszugangsgesetz aber auch selbst Auskunft beantragen, oder sich gedulden, bis wir es bloggen.

Fazit zum Einsatz von Schnelltests: Die Bürger in Sachsen-Anhalt hatten während der Pandemie und darüber hinaus bis heute, kein Recht auf funktionierende Schnelltests und auch kein Recht darauf, dass sachsen-anhaltinische Behörden – z.B. das Wernigeröder Rathaus oder die Schulen unserer Stadt -, deren Gebrauchsanweisungen vor dem Einsatz lesen und beachten müssen. Der „Expertenrat der Bundesregierung zur COVID-19-Pandemie“ hat anderthalb Jahre später das festgestellt, was bereits in den Gebrauchsanweisungen der in Sachsen-Anhalt eingesetzen Schnelltests stand, nämlich dass diese nicht für den Einsatz bei Personen vorgesehen sind, welche noch keine Symptome haben. Diese Personengruppe war aber Hauptanwenderkreis.

Abschließend noch Erkenntnisse zum Einsatz von Masken zur Eindämmung des Corona-Virus. An der Expertise von Cochrane Deutschland kommt bei der objektiven Beurteilung der Frage, ob es sinnvoll ist, zur Vermeidung auf dem Luftweg übertragbarer viraler Infektionen, Masken zu tragen, niemand vorbei. Cochrane Deutschland fasst die aus verschiedenen wissenschaftlichen Studien vorliegenden Erkenntnisse, wie folgt zusammen, Zitat:

„Für den Masken-Teil des Reviews untersuchten die Autor*innen als relevantes Endergebnis (Endpunkt) die Häufigkeit einer grippeähnlichen Erkrankung (influenza-like illness  oder ILI) beziehungsweise einer entsprechenden labor-bestätigten Erkrankung mit Influenza oder COVID-19. Für beide Endpunkte spreche die verfügbare Evidenz aus RCTs für einen geringen oder gar keinen Effekt, so die Autor*innen des Reviews: „Die gepoolten Ergebnisse der RCTs zeigten keine eindeutige Verringerung der Virusinfektionen der Atemwege durch die Verwendung von medizinischen/chirurgischen Masken.“ Zitat Ende (Quelle)

Schlussfolgerungen:

Vorbeugender Infektionsschutz ist ein Gebot der Vernunft und rettet Menschenleben. Wer vorbeugenden Infektionsschutz zur Farce verkommen lässt und mit vollkommen ungeeigneten Maßnahmen nur simuliert, obwohl er der Auffassung ist, ein potentiell tödlicher Krankheitserreger sei im Umlauf und müsse eingedämmt werden, der gefährdet im Umkehrschluss Menschenleben.

Dass Impfung, Schnelltests und Masken bei der Bekämpfung des potentiell tödlichen Corona-Virus nicht nur ungeeignet waren, sondern vielmehr zur explosionsartigen Verbreitung desselben geführt haben, geht aus der amtlichen Statistik hervor.

Beispielsweise betrugen die amtliche Inzidenzen am 15.03.2021 (Beginn der Test- und Impfkampagne)

  • im Landkreis Harz: 124
  • in Sachsen-Anhalt: 110

Am 15.03.2022, also ein Jahr nach Etablierung des Schnelltest- und Impfregimes, war folgerichtig eine geradezu bizarre Steigerung des Infektionsgeschehens zu verzeichnen:

  • im Landkreis Harz: 2713 (Steigerung im Jahresvergleich um 2087 %)
  • in Sachsen-Anhalt: 1950 (Steigerung im Jahresvergleich um 1672 %)

Die „SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnungen des Landes Sachsen-Anhalt“ waren also möglicherweise das genaue Gegenteil, nämlich „Verbreitungsverordnungen“, für vom Staat als potentiell tödlich eingestufte Krankheitserreger. Denn die zur Eindämmung des Corona-.Virus eingesetzten Maßnahmen waren wie gezeigt, für den beabsichtigten Zweck von vornherein ungeeignet, und der Staat wusste dies auch (siehe oben). Die Verbreitung eines Krankheitserregers mit höherer Letalität, würde beim Einsatz vergleichbarer „Maßnahmen“, zum Versterben großer Teile der Wernigeröder Bürger innerhalb kurzer Zeit führen. Darauf sei der Oberbürgermeister Tobias Kascha an dieser Stelle explizit hingewiesen.

Werfen wir in diesem Zusammenhang noch einen Blick auf die Entwicklung, der mit oder durch SARS-CoV-2 verursachten Todesfälle im Jahresvergleich:

  • Todesfälle im Landkreis Harz bis Ende 2020: 57
  • Todesfälle in Sachsen-Anhalt bis Ende 2020: 664

im Jahresvergleich:

  • Todesfälle im Landkreis Harz im Jahr 2021: 303 (Steigerung im Jahresvergleich um 431 %)
  • Todesfälle in Sachsen-Anhalt im Jahr 2021: 3600 (Steigerung im Jahresvergleich um 442 %)

(Quellen hier und hier)

Unabdingbar drängt sich die Frage auf, wer für die im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 stehenden ca. 3000 zusätzlichen Todesfälle in Sachsen-Anhalt, und die ca. 250 zusätzlichen Todesfälle im Landkreis Harz verantwortlich ist, welche aufgrund der gezeigten explosionsartigen Verbreitung, des als potentiell tödlich eingestuften Krankheitserrergers SARS-CoV-2, im Jahr 2021 zu verzeichnen waren.

Wir haben bei unserer Analyse das staatliche Narrativ in den Vordergrund gestellt, den Staat und also auch den Verwaltungsapparat unserer Stadt an den Regeln und Gefahreneinschätzungen gemessen, welche diese selbst aufgestellt, und unter Aushebelung unserer Verfassung und mit Rückendeckung der Verwaltungsgerichte, restriktiv durchgesetzt haben. Auch gegen unsere Kinder, auf deren Rücken man Geschäfte gemacht hat und die während der Pandemie großes Leid durch staatliches Handeln erfahren haben.

Wir haben bei unserer Analyse andere Sachverhaltsauffassungen bewusst außen vor gelassen, um den Bürgern unserer Stadt das Handeln unseres Oberbürgermeisters und dessen Folgen aus staatlicher Sicht zu verdeutlichen. Ein Handeln übrigens, welches während der Pandemie vorbehaltlos vom übergroßen Teil der Stadträte der Altparteien mitgetragen wurde.

„Corona“ bildet einen Meilenstein bei der Zerstörung des Vertrauens der Bürger in die Behörden unseres Staates und der Stadt Wernigerode. „Corona“ bildet darüber hinaus den Auftakt für die Zerstörung unseres Gesundheitssystems, welches es ja angeblich zu schützen galt. Jeder Bürger merkt dies bei den Wartezeiten für Arzt- und oder OP-Termine, und kann diese mit der komfortablen Situation in 2019 vergleichen.

Immerhin liegt der Oberbürgermeister insofern richtig, als dass ihm unter den Bürgern eine „latente Unruhe auffällt, welche sich schnell aufschaukelt“. Er kommt aber nicht auf die Idee, diese Gründe bei sich und seiner Politik zu suchen, welche von den Stadträten der Altparteien in aller Regel handzahm mitgetragen wird, bzw. bei Corona mitgetragen wurde. Zum Schaden der Wernigeröder Bürger, und zwar ganz egal ob diese sich zu den Verfechtern der Maßnahmen zählen, oder diese Maßnahmen generell abgelehnt haben.

Die AfD wird die Aufklärung der katastrophalen und ruinösen Corona-Politik zum Wohle der Bürger vorantreiben, sobald sie über die erforderlichen Mehrheiten in den (kommunalen) Parlamenten verfügt.

Ende Teil 1

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